24. November 2021

Aktuell hat am 23.11.2021 der Berliner Senat eine Änderung der Dritten SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmenverordnung beschlossen. Diese tritt am Samstag, den 27. November in Kraft. Bei Veranstaltungen in Innenräumen gelten ab jetzt die 2G-Regel.

„• Ausweitung der 2G-Regelung auf……..

o den Einzelhandel, wobei die Grundversorgung ausgenommen ist.
…..
o Volkshochschulen, Einrichtungen der allgemeinen Erwachsenenbildung, Musikschulen u.a.
….. “

Bitte bringt einen Impf- oder Genesenennachweis mit.