AGB
Teil A – Allgemeine AGB
§1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Angebote, Leistungen und Verträge der Malsalon Johanna Möller, Kristin Möller GbR (nachfolgend „Malsalon“ genannt).
(2) Die AGB gelten insbesondere für die Buchung und Teilnahme an öffentlichen Malsessions, Workshops, Kursen, Kinderangeboten, Kunstcamps, Online-Veranstaltungen sowie für die Buchung von Firmenveranstaltungen, Teamevents, Gruppenveranstaltungen und privaten Veranstaltungen (z. B. Geburtstage, Junggesellinnenabschiede oder Familienfeiern). Sie gelten außerdem für den Erwerb von Gutscheinen und sonstigen Produkten, soweit nicht ausdrücklich abweichende Regelungen vereinbart wurden.
§2 Vertragsschluss
(1) Die Darstellung von Veranstaltungen, Workshops und sonstigen Leistungen auf der Website des Malsalons stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden dar.
(2) Bei Buchungen über die Website gibt der Kunde durch Abschluss des Buchungsvorgangs ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt mit Übersendung der Buchungsbestätigung durch den Malsalon zustande.
(3) Für Firmenveranstaltungen, Teamevents, Gruppenveranstaltungen und private Veranstaltungen erstellt der Malsalon auf Anfrage ein individuelles Angebot.
(4) Der Vertrag kommt zustande, sobald der Auftraggeber das Angebot schriftlich bestätigt. Die Bestätigung kann insbesondere per E-Mail erfolgen.
(5) Änderungen oder Ergänzungen des Angebots nach Vertragsabschluss bedürfen der Zustimmung beider Vertragsparteien.
§3 Urheberrechte und Nutzungsrechte an Inhalten des Malsalons
(1) Sämtliche auf den Internetseiten, in Kursunterlagen, Homeboxen, Workshops oder sonstigen Angeboten des Malsalons verwendeten Bilder, Texte, Illustrationen, Vorlagen und sonstigen Inhalte sind urheberrechtlich geschützt.
(2) Eine Vervielfältigung, Verbreitung, Bearbeitung oder Veröffentlichung dieser Inhalte außerhalb des privaten Gebrauchs ist ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung des Malsalons nicht gestattet.
(3) Im Rahmen von Workshops und Veranstaltungen angefertigte Werke dürfen von den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für private Zwecke uneingeschränkt genutzt werden. Eine gewerbliche, mediale oder reproduktive Weiterverwertung der vom Malsalon bereitgestellten Motive, Vorlagen oder Gestaltungskonzepte bedarf der vorherigen Zustimmung des Malsalons.
§4 Haftung
(1) Der Malsalon haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung des Malsalons, seiner gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
(2) Für sonstige Schäden haftet der Malsalon nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Malsalon nur bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten). In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen des Malsalons.
(4) Die angebotenen Kurse und Veranstaltungen dienen der kreativen und künstlerischen Betätigung. Ein bestimmter künstlerischer, persönlicher, gesundheitlicher, wirtschaftlicher oder teambildender Erfolg wird nicht geschuldet.
(5) Bei Veranstaltungen wird mit Farben, Wasser, Pinseln und weiteren Materialien gearbeitet, die trotz sorgfältiger Arbeitsweise dauerhafte Verschmutzungen verursachen können. Den Teilnehmerinnen und Teilnehmern wird empfohlen, geeignete Schutzkleidung zu tragen. Der Malsalon kann einfache Schutzkittel zur Verfügung stellen, übernimmt jedoch keine Gewähr für deren ausreichenden Schutz.
(6) Für Schäden oder Verschmutzungen an Kleidung, Schuhen, Taschen, technischen Geräten oder sonstigen mitgebrachten Gegenständen haftet der Malsalon nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
(7) Für den Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände wird keine Haftung übernommen, soweit gesetzlich zulässig.
(8) Teilnehmerinnen und Teilnehmer sind verpflichtet, den Anweisungen des Personals Folge zu leisten. Für Schäden oder Verletzungen, die durch vorsätzliche oder grob fahrlässige Missachtung dieser Anweisungen oder durch eigenes Fehlverhalten entstehen, haftet der Malsalon nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
(9) Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes sowie sonstige zwingende gesetzliche Haftungsregelungen bleiben unberührt.
Teil B – Öffentliche Veranstaltungen
§5 Teilnahmeberechtigung und Tickets
(1) Die Teilnahme an öffentlichen Malsessions, Workshops, Kursen und sonstigen Veranstaltungen des Malsalons setzt eine gültige Buchung voraus.
(2) Die Buchungsbestätigung dient als Nachweis der Teilnahmeberechtigung. Der Malsalon ist berechtigt, vor Veranstaltungsbeginn einen Nachweis der Buchung oder ein Ausweisdokument zu verlangen.
(3) Die Buchung ist personengebunden. Eine Übertragung auf eine andere Person ist zulässig, sofern der Malsalon hierüber vor Veranstaltungsbeginn informiert wird.
(4) Die maximale Teilnehmerzahl ergibt sich aus der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung.
(5) Der Malsalon behält sich vor, Teilnehmer von der Veranstaltung auszuschließen, wenn durch deren Verhalten die Sicherheit, der ordnungsgemäße Ablauf oder andere Teilnehmer erheblich beeinträchtigt werden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühr.
§6 Preise und Zahlung
(1) Es gelten die zum Zeitpunkt der Buchung auf der Website oder in der Veranstaltungsbeschreibung angegebenen Preise.
(2) Sämtliche Preise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
(3) Die Teilnahmegebühr umfasst die in der jeweiligen Veranstaltungsbeschreibung aufgeführten Leistungen und Materialien.
(4) Der Vergütungsanspruch des Malsalons entsteht mit Vertragsschluss. Die tatsächliche Teilnahme an der Veranstaltung ist für die Zahlungspflicht unerheblich.
(5) Die verfügbaren Zahlungsarten werden im Rahmen des Buchungsvorgangs angegeben.
§7 Widerruf, Stornierung und Umbuchung
(1) Bei den angebotenen Veranstaltungen handelt es sich um Freizeitveranstaltungen mit festem Termin im Sinne des § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Ein gesetzliches Widerrufsrecht besteht daher nicht.
(2) Eine Stornierung der Buchung und Rückerstattung der Teilnahmegebühr ist grundsätzlich ausgeschlossen.
(3) Kann ein Teilnehmer an einer gebuchten Veranstaltung nicht teilnehmen, kann der Malsalon auf schriftliche Mitteilung bis spätestens 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn eine Gutschrift in Höhe der gezahlten Teilnahmegebühr ausstellen. Die Gutschrift ist ab Ausstellungsdatum 12 Monate gültig und kann für andere öffentliche Veranstaltungen des Malsalons verwendet werden.
(4) Erfolgt die Mitteilung später als 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn oder erscheint der Teilnehmer nicht zur Veranstaltung, besteht kein Anspruch auf Erstattung oder Gutschrift.
(5) Die Benennung einer Ersatzperson ist jederzeit vor Veranstaltungsbeginn möglich.
(6) Muss eine Veranstaltung durch den Malsalon abgesagt werden, werden bereits geleistete Zahlungen vollständig erstattet oder auf Wunsch als Gutschrift angerechnet.
(7) Der Malsalon ist berechtigt, Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus sonstigen wichtigen Gründen abzusagen. Bereits geleistete Zahlungen werden in diesem Fall vollständig erstattet. Weitergehende Ansprüche bestehen nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
§8 Gutscheine
(1) Gutscheine können für Veranstaltungen und Leistungen des Malsalons eingelöst werden.
(2) Eine Barauszahlung von Gutscheinen oder Restguthaben ist ausgeschlossen.
(3) Gutscheine sind ab Ausstellungsdatum 24 Monate gültig, sofern auf dem Gutschein keine andere Gültigkeitsdauer angegeben ist.
(4) Die Einlösung erfolgt im Rahmen des Buchungsprozesses unter Angabe des Gutscheincodes.
(5) Verlorene oder gestohlene Gutscheine werden nicht ersetzt.
§9 Foto-, Film- und Werkaufnahmen
(1) Foto- und Filmaufnahmen von Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie Aufnahmen der im Rahmen der Veranstaltung entstandenen Werke erfolgen ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung.
(2) Erteilte Einwilligungen können sich insbesondere auf die Nutzung für die Internetseiten, Social-Media-Kanäle sowie Printmedien des Malsalons beziehen.
(3) Ohne entsprechende Einwilligung erfolgt keine Veröffentlichung personenbezogener Aufnahmen oder zuordenbarer Werke.
(4) Bei minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Teil C – Kinderangebote
§10 Kinderangebote
(1) Die Kinderangebote des Malsalons umfassen insbesondere fortlaufende Kindermalkurse, Ferien-Kunstcamps sowie weitere speziell für Kinder und Jugendliche angebotene Veranstaltungen.
(2) Die Anmeldung zu einem Kinderangebot erfolgt durch die Erziehungsberechtigten oder sonstige vertretungsberechtigte Personen.
(3) Die maximale Teilnehmerzahl ergibt sich aus der jeweiligen Angebotsbeschreibung.
(4) Der Malsalon behält sich vor, Veranstaltungen bei zu geringer Teilnehmerzahl oder aus wichtigen Gründen abzusagen oder zu verschieben. Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall vollständig erstattet oder auf Wunsch gutgeschrieben.
§11 Fortlaufende Kindermalkurse
(1) Die Anmeldung zum Kindermalkurs erfolgt für den jeweils gebuchten Zeitraum (z. B. Halbjahr oder Schuljahr).
(2) Der Kindermalkurs findet ausschließlich außerhalb der gesetzlichen Schulferien des Landes Berlin sowie nicht an gesetzlichen Feiertagen statt.
(3) Verpasste Kurstermine können grundsätzlich nicht nachgeholt werden und begründen keinen Anspruch auf Erstattung oder Gutschrift.
(4) Muss ein Kurstermin aufgrund von Krankheit der Kursleitung oder aus anderen vom Malsalon zu vertretenden Gründen ausfallen, wird nach Möglichkeit ein Ersatztermin angeboten. Ist dies nicht möglich, kann der Malsalon eine angemessene Gutschrift oder einen Gutschein gewähren.
(5) Eine vorzeitige Kündigung des gebuchten Kurszeitraums ist grundsätzlich ausgeschlossen. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
§12 Ferien Kunstcamps
(1) Die Anmeldung zu einem Ferien-Kunstcamp ist verbindlich.
(2) Eine Stornierung durch den Teilnehmer ist ausschließlich schriftlich möglich.
(3) Bei einer Stornierung gelten folgende Regelungen:
bis 20 Kalendertage vor Campbeginn: kostenfreie Stornierung,
19 bis 6 Kalendertage vor Campbeginn: Erstattung von 2/3 der Teilnahmegebühr,
5 bis 3 Kalendertage vor Campbeginn: Erstattung von 1/3 der Teilnahmegebühr,
ab 72 Stunden vor Campbeginn sowie bei Nichterscheinen: keine Erstattung.
(4) Der Teilnehmer kann jederzeit eine geeignete Ersatzperson benennen. In diesem Fall entfällt die Stornogebühr.
(5) Im Krankheitsfall kann bei Vorlage eines ärztlichen Attests und gleichzeitiger Stellung einer Ersatzperson eine anteilige Rückerstattung erfolgen. Ein Anspruch hierauf besteht nur, soweit der frei werdende Platz tatsächlich neu vergeben werden kann.
(6) Verpasste Camptage können nicht nachgeholt werden und begründen keinen Anspruch auf Erstattung.
§13 Aufsicht und Abholung
(1) Die Aufsichtspflicht des Malsalons beginnt mit dem vereinbarten Veranstaltungsbeginn und endet mit dem offiziellen Veranstaltungsende.
(2) Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass das Kind rechtzeitig gebracht und abgeholt wird, sofern keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
(3) Der Malsalon übernimmt keine Aufsichtspflicht und keine Haftung für den Weg zum Veranstaltungsort oder vom Veranstaltungsort nach Hause.
(4) Besondere gesundheitliche Einschränkungen, Allergien oder sonstige Umstände, die für die Betreuung des Kindes relevant sind, sind dem Malsalon vor Veranstaltungsbeginn mitzuteilen.
§14 Foto-, Film- und Werkaufnahmen
(1) Foto- und Filmaufnahmen von Teilnehmerinnen und Teilnehmern sowie Aufnahmen der im Rahmen der Veranstaltung entstandenen Werke erfolgen ausschließlich auf Grundlage einer gesonderten Einwilligung.
(2) Erteilte Einwilligungen können sich insbesondere auf die Nutzung für die Internetseiten, Social-Media-Kanäle sowie Printmedien des Malsalons beziehen.
(3) Ohne entsprechende Einwilligung erfolgt keine Veröffentlichung personenbezogener Aufnahmen oder zuordenbarer Werke.
(4) Bei minderjährigen Teilnehmerinnen und Teilnehmern ist die Einwilligung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Teil D – Firmenveranstaltungen und Privatevents (JGA, Geburtstage, Familienfeiern, etc.)
§15 Vertragsschluss bei Firmen- und Privatveranstaltungen
(1) Die Angebote des Malsalons für Firmen- und Privatveranstaltungen sind freibleibend und unverbindlich.
(2) Der Vertrag kommt erst durch die schriftliche Annahme des vom Malsalon erstellten Angebots durch den Auftraggeber zustande. Die Annahme kann insbesondere per E-Mail erfolgen.
(3) Mit der Annahme des Angebots erkennt der Auftraggeber die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Malsalons an.
§16 Teilnehmerzahl
1) Grundlage der Preisgestaltung ist die im Angebot angegebene Teilnehmerzahl.
(2) Eine Änderung der Teilnehmerzahl ist dem Malsalon spätestens 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn schriftlich mitzuteilen.
(3) Bei einer Reduzierung der Teilnehmerzahl bleibt die im Angebot vereinbarte Teilnehmerzahl bzw. die entsprechende Vergütung unberührt.
(4) Bei einer Erhöhung der Teilnehmerzahl ist eine Durchführung nur nach vorheriger Bestätigung durch den Malsalon möglich; ein Anspruch hierauf besteht nicht.
§17 Zahlungsbedingungen
(1) Die Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Der Malsalon ist berechtigt, eine angemessene Anzahlung zu verlangen.
(3) Bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 14 Tage vor Veranstaltungstermin) kann der Malsalon eine vollständige Vorauszahlung verlangen.
(4) Die Zahlung gilt erst als erfolgt, wenn der Betrag auf dem Konto des Malsalons gutgeschrieben ist.
§18 Stornierung durch den Auftraggeber
(1) Eine Stornierung durch den Auftraggeber hat in Textform zu erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung beim Malsalon.
(2) Im Falle einer Stornierung gelten folgende Stornobedingungen:
bis 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn: kostenfrei
29 bis 15 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 25 % der vereinbarten Vergütung
14 bis 8 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50 % der vereinbarten Vergütung
7 bis 3 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75 % der vereinbarten Vergütung
weniger als 72 Stunden vor Veranstaltungsbeginn: 100 % der vereinbarten Vergütung
(3) Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Malsalon kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
§19 Terminverschiebung
(1) Eine einmalige Terminverschiebung ist bis spätestens 14 Tage vor dem vereinbarten Veranstaltungstermin kostenfrei möglich, sofern ein Ersatztermin im Kalender des Malsalons verfügbar ist.
(2) Bei späteren Verschiebungswünschen ist der Malsalon berechtigt, eine angemessene Bearbeitungspauschale sowie etwaige bereits entstandene Kosten zu berechnen.
(3) Ein Anspruch auf einen bestimmten Ersatztermin besteht nicht.
§20 Veranstaltungen in den Räumen des Auftraggebers
(1) Sofern die Veranstaltung in Räumlichkeiten des Auftraggebers stattfindet, stellt dieser geeignete Räume zur Verfügung.
(2) Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Räumlichkeiten für die Durchführung der Veranstaltung geeignet sind und insbesondere Zugang, Strom, ausreichende Beleuchtung sowie geeignete Tische und Sitzgelegenheiten vorhanden sind.
(3) Der Auftraggeber ist für etwaig erforderliche behördliche Genehmigungen selbst verantwortlich.
(4) Für Schäden an Räumlichkeiten oder Inventar des Auftraggebers haftet der Malsalon nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§21 Material und Verschmutzungen
(1) Bei der Durchführung der Veranstaltungen wird mit Farben und weiteren kreativen Materialien gearbeitet, die trotz sorgfältiger Arbeitsweise zu Verschmutzungen führen können.
(2) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Teilnehmer hierauf vor Veranstaltungsbeginn hinzuweisen.
(3) Für Schäden an Kleidung, persönlichen Gegenständen oder mitgebrachten Materialien der Teilnehmer haftet der Malsalon nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§22 Haftung bei Firmen- und Privatveranstaltungen
Für die Haftung des Malsalons gelten die Bestimmungen des §4 Haftung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
§23 Höhere Gewalt
(1) Ereignisse höherer Gewalt, insbesondere Naturkatastrophen, behördliche Anordnungen, Pandemien, Streiks, Stromausfälle, Krankheit des eingesetzten Personals oder vergleichbare unvorhersehbare Umstände, die die Durchführung der Veranstaltung ganz oder teilweise unmöglich machen, berechtigen beide Parteien, die Veranstaltung zu verschieben.
(2) In diesem Fall wird ein Ersatztermin unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen vereinbart.
(3) Weitergehende Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
§24 Foto- und Filmaufnahmen
(1) Foto- und Filmaufnahmen während der Veranstaltung zu Werbe- und Dokumentationszwecken erfolgen bei Firmen- und Privatveranstaltungen nur nach vorheriger ausdrücklicher Vereinbarung mit dem Auftraggeber.
(2) Ohne entsprechende Vereinbarung erfolgt keine Veröffentlichung von Bild- oder Videomaterial, auf dem Teilnehmer erkennbar sind.
(3) Etwaige Einwilligungen einzelner Teilnehmer bleiben hiervon unberührt und werden gesondert eingeholt, sofern erforderlich.
§25 Schäden durch Teilnehmer
(1) Der Auftraggeber haftet für Schäden, die durch Teilnehmer seiner Veranstaltung vorsätzlich oder grob fahrlässig am Eigentum des Malsalons verursacht werden, soweit ihm diese Personen zuzurechnen sind.
(2) Der Malsalon behält sich vor, entsprechende Schäden gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen.